
Winterdienst frühzeitig planen – sicher durch die Saison
14. Mai 2026
Schnee und Eis sind ein unterschätztes Risiko. Wer für ein Grundstück verantwortlich ist, muss Gehwege und Zugänge bei Glätte räumen und streuen – die sogenannte Räum- und Streupflicht ist gesetzlich geregelt und kann an einen Dienstleister übertragen werden.
Kommt es zu einem Sturz, weil nicht geräumt wurde, drohen Eigentümern und Verwaltern Haftungsansprüche. Ein verlässlicher Winterdienst sichert hier nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch rechtlich ab – vorausgesetzt, die Einsätze sind dokumentiert.
Wir übernehmen Schneeräumung und Streuen pünktlich, auch früh morgens und am Wochenende, und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar. So sind Sie auf der sicheren Seite, ohne selbst zum Schneeschieber greifen zu müssen.
Wichtig ist die rechtzeitige Planung: Verträge für die Wintersaison sollten im Herbst stehen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz im Räumplan – wir beraten Sie gern.
